Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems ist eine unbefristete Teilzeitstelle zu besetzen als
Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (m/w/d) in Teilzeit im Bereich Vormundschaften und Pflegschaften - EG S12
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Entgelt / Besoldung: EG S12 TVöD SuE ~25.500 bis ~34.700 €/Jahr |
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Wochenarbeitszeit: 19,5 Stunden |
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Starttermin: nächstmöglich |
Freuen Sie sich auf
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz: Unbefristeter Arbeitsvertrag mit verlässlichen Rahmenbedingungen
- Flexible Arbeitszeiten & Homeoffice
- Ein strukturiertes Onboarding: Detaillierter Einarbeitungsplan und direkte Teamintegration
- Gehaltsentwicklungen: Gehaltssteigerungen durch Erfahrungsstufenaufstieg im Rahmen des TVöD
- Jahressonderzahlungen und Leistungsprämien
- Vermögenswirksame Leistungen & zusätzliche Altersvorsorge
- ÖPNV: Fünf Gehminuten zur nächsten Haltestelle (Bus & Bahn)
- Kostenfreie Parkplätze & E-Ladestation
- Hauseigene Kantine: Frühstück und Mittagessen mit wechselnden Menüs
- Exklusive Rabatte: In über 800 Online-Shops – Shopping, Freizeitparks, Konzerte uvm.
- Jobrad-Leasing
- Gesundheitskurse
Ihre Aufgaben
- Übernahme und eigenverantwortliche Führung von gesetzlichen und bestellten Vormundschaften und Pflegschaften
- Erledigung aller mit der Vormundschaft und Pflegschaft in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte und Behördenangelegenheiten
- Regelmäßige persönliche Kontakte mit den Kindern bzw. Jugendlichen und deren Familien und ggf. anderen Bezugspersonen
Das bringen Sie mit
- Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Pädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) oder
- Abgeschlossenes Studium der Erziehungswissenschaften (Diplom, Bachelor oder Master) oder
- Abgeschlossenes Studium der Sonderpädagogik oder Heilpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master)
- Die Bereitschaft, den privaten PKW gegen Reisekostenentschädigung einzusetzen
- Die Bereitschaft, Außendiensttermine bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Bürozeiten vorzunehmen
Wir erwarten
- Zielstrebige und selbstständige Arbeitsweise
- Belastbarkeit, Entscheidungsfreude und Durchsetzungsvermögen
- Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft
- Bereitschaft zur intensiven Kommunikation und Kooperation
Verfahrenshinweise
Bei gleicher Eignung werden Frauen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz und schwerbehinderte Menschen nach § 2 SGB IX bevorzugt.
Bewerben Sie sich bis zum 19.04.2026 und werden Sie Teil der Kreisverwaltung Rhein-Lahn.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Mies unter 02603/972-238 und Herr Klein unter 02603/972-584 gerne zur Verfügung.