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Rhein-Lahn-Kreis

Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 600 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.

Der Rhein-Lahn-Kreis ist auch Eigentümer verschiedener Schulen und Verwaltungsgebäude im ganzen Kreisgebiet.
Diese werden seit 2019 wieder durch kreiseigenes Personal gepflegt.

Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems ist für die Objektreinigung eine unbefristete Teilzeitstelle zu besetzen als

Reinigungskraft (m/w/d) an der Erich-Kästner-Schule, Singhofen

Arbeitszeit: Montag bis Freitag von 15:30 - 19:00 Uhr


Vergütung:
EG 2 TVöD
ab 15,88 €/h

Wochenarbeitszeit:
17,5 Stunden

Starttermin:
nächstmöglich


Der Rhein-Lahn-Kreis beschäftigt seit 2019 eigenes Personal für die Reinigung der Schulen und Verwaltungsgebäude des Kreises.

Bei der angebotenen Teilzeitstelle handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Anstellung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunalen Arbeitgeber (TVöD-VKA) und bietet dadurch auch die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Vergünstigungen.

Der Einsatz erfolgt grundsätzlich in festen Revieren. Die Arbeitszeit wird in einem Arbeitszeitkonto geführt. Mehrarbeit aufgrund von Vertretungen und evtl. Mehraufwand wird darin erfasst und kann abgefeiert werden.

ANGEBOT

  • Anstellung im öffentlichen Dienst
  • Sonderzahlungen
  • Tariflich vereinbarte Sonderzahlungen, sodass rund 13 Monatsgehälter im Jahr gezahlt werden
  • Arbeitszeitkonto
  • 6 Wochen Urlaub
  • Persönliche Einarbeitung

AUFGABEN

  • Manuelle und maschinelle Unterhaltsreinigung von Bodenbelägen, Oberflächen und Sanitärbereichen, sowie die Entsorgung des anfallenden Abfalls
  • Grund- und Sonderreinigungen

    VORAUSSETZUNGEN

    • Masernimpfschutz bzw. die Bereitschaft, sich gegen Masern impfen zu lassen
    • Bereitschaft, Urlaub und evtl. Freizeitausgleich grundsätzlich in den Ferien bzw. Schließzeiten der Schulen zu nehmen
    • Bereitschaft, Grund- und Sonderreinigungen nach Bedarf durchzuführen
    • Bereitschaft, bei Bedarf Urlaubs- und Krankheitsvertretungen zu übernehmen

    ERWARTUNGEN


      Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

      Wenn Sie die Kreisverwaltung Rhein-Lahn durch Ihre Mitarbeit unterstützen wollen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 05.10.2025.

      Für Fragen steht Ihnen Herr Guido Wolf unter der Telefonnummer 02603/972-581 gerne zur Verfügung.


      UNSER ANGEBOT

      Bezahlung nach TVöD
      Vermögenswirksame Leistungen
      zusätzlich finanzierte Alters-vorsorge
      viele Teilzeitmodelle
      kostenfreie Parkplätze
      Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
      krisensicherer Arbeitsplatz
      Gesundheitskurse für
      Mitarbeiter*innen