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Rhein-Lahn-Kreis - arbeiten auf der Insel

Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 600 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.

Das Kreishaus und damit Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz liegt auf einer grünen Insel in der Lahn. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird. 

Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, Abteilung 8, Referat 80, Sachgebiet Lebensmittelüberwachung, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle zu besetzen als

Lebensmittelkontrolleur (m/w/d)
ausgebildet oder zu Ausbildung

Entgelt / Besoldung:
EG 6 TVöD VKA während der Ausbildung ~40.400,- bis ~49.000,- €/Jahr und

EG 9a TVöD VKA nach erfolgreichem Abschluss ~45.200,- bis ~61.500,- €/Jahr
Wochenarbeitszeit:
39 bzw. 40
Wochenstunden
Starttermin:
nächstmöglich


Sind Sie bereit die Welt der Lebensmittel sicherer zu machen? 
Wir suchen einen motivierten Mitarbeiter (m/w/d), der Lust hat als Lebensmittelkontrolleuer/in durchzustarten.

Sie sind bereits ausgebildete/r Lebensmittelkontrolleur/in? Bewerben Sie sich beim Rhein-Lahn-Kreis und unterstützen uns mit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten.

Aber keine Sorge, auch ohne Vorkenntnisse sind Sie bei uns herzlich willkommen! Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich  zum/zur Lebensmittelkontrolleur/in ausbilden zu lassen und in ein unbefristetes Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis übernommen zu werden.

Freuen Sie sich auf ein eingespieltes und hilfsbereites Team, das sie bei Ihrer Einarbeitung unterstützt. Nutzen Sie diese Chance und bewerben Sie sich noch heute!

ANGEBOT

  • Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten und Homeoffice Möglichkeiten
  • Strukturierte Einarbeitung in einem freundlichen Team
  • Hauseigene Kantine
  • Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Zusätzlich finanzierte Altersvorsorge
  • Jobrad-Leasing
  • Gesundheitskurse für Mitarbeiter*innen und vieles mehr...

AUFGABEN

  • Kontrollen von Lebensmittelbetrieben
  • Entnahme von amtlichen Proben
  • Einleitung erforderlicher Vollzugsmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Fleischhygieneüberwachung

    VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNG

    • Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie mit Erzeugnissen im Zusammenhang mit Tabakerzeugnissen, eine Fortbildungsprüfung (Ausgangsberuf mit der Fortbildungsprüfung z.B. Fleischmeister/in, Konditoreimeister/in, Hauswirtschaftsmeister/in, Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in, etc.) oder als Techniker/in eine staatliche Abschlussprüfung in einem Lebensmittelberuf bestanden hat (Ausgangsberuf mit der staatlichen Abschlussprüfung z.B. Betriebsleiter/in mit Fachrichtung Hotel und Gaststätten, Techniker Hauswirtschaft und Ernährung, Industriemeister/in, etc.). Weitere Informationen zu den Berufen können Sie gerne hier abrufen
    • Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den eigenen PKW für Außendiensttätigkeit gegen Fahrtkostenerstattung nach Reisekostenrecht einzusetzen
    • Bereitschaft, bedarfsorientiert und auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (Spätkontrollen, Wochenende und Rufbereitschaften auch im kreiseigenen Schlachthof) eingesetzt zu werden

    INFORMATIONEN ZUR AUSBILDUNG

    Die  Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre und wird in einen theoretischen und praktischen Teil aufgeteilt. Im praktischen Teil erfolgen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Kommunen. Außerdem finden im theoretischen Teil der Ausbildung drei jeweils zweimonatige Seminare und ein sechswöchiges an der AkadVet in Düsseldorf (oder Stuttgart) und ein sechswöchiges Praktikum an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern statt. Erworben wird der Berufsabschluss zum/zur staatlich geprüften Lebensmittelkontrolleur/in.

    ERWARTUNGEN

    • Eigenständiges Arbeiten
    • Belastbarkeit, insbesondere im Außendienst
    • Freundliches und aufgeschlossenes Erscheinungswesen
    • Sicheres Auftreten gegenüber den Lebensmittelunternehmern im Rhein-Lahn-Kreis
    • Gute Kenntnisse und Erfahrungen in der Nutzung der gängigen Software-Produkte, wie Microsoft Office, und die Bereitschaft, sich in weitere fachspezifische Programme des der Lebensmittelkontrolle einzuarbeiten
    • Bereitschaft in allen Bereichen des Referates 80 ausgebildet und eingesetzt zu werden (u. a. Fleischhygiene-, Arzneimittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung und Mitarbeit im Qualitätsmanagement der Abteilung)

    Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

    Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Entsprechende Vorstellungen zur Aufteilung der Arbeitszeit geben Sie bitte in der Bewerbung an.

    Wenn Sie die Kreisverwaltung Rhein-Lahn durch Ihre Mitarbeit unterstützen wollen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 30.06.2025.

    Für Fragen steht Ihnen Herr Dr. Dietze unter der Telefonnummer: 02603/972-144 gerne zur Verfügung.


    UNSER ANGEBOT

    flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
    Bezahlung nach TVöD bzw. LBesG
    Vermögenswirksame Leistungen
    zusätzlich finanzierte Alters-vorsorge
    viele Teilzeitmodelle
    zwei Beförderungstermine für Beamte pro Jahr
    kostenfreie Parkplätze
    gute Anbindung an den ÖPNV (Bus & Bahn)
    Telearbeit
    Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
    krisensicherer Arbeitsplatz
    Gesundheitskurse für
    Mitarbeiter*innen
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