Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Eigenbetrieb Abfallwirtschaft eine unbefristete Teilzeitstelle zu besetzen
Sachbearbeiter (m/w/d) in der Gebührenveranlagung - EG 8 / A8
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Entgelt / Besoldung: EG 8 TVöD VKA bzw. A8 LBesG ~26.800 bis ~32.600€/Jahr |
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Wochenarbeitszeit: 24 bis 30 Stunden |
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Starttermin: nächstmöglich |
Die Tätigkeit ist verantwortungsvoll, interessant und vielseitig. Kundenkontakte in all ihrer Vielfalt ist Teil des Arbeitsgebiets. Die Aufgaben in der Gebührenveranlagung werden in einem Team mit mehreren Kolleg*innen bearbeitet.
Freuen Sie sich auf
- Flexible Arbeitszeiten & Homeoffice
- Ein strukturiertes Onboarding: Detaillierter Einarbeitungsplan und direkte Teamintegration
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz: Unbefristet mit verlässlichen Rahmenbedingungen
- Gehaltsentwicklungen: Gehaltssteigerungen durch Erfahrungsstufenaufstieg im Rahmen des TVöD
- Tarifliche Jahressonderzahlungen und Leistungsprämien
- Vermögenswirksame Leistungen & zusätzliche Altersvorsorge gem. TVöD
- Parkplätze: Parkmöglichkeiten direkt am Haus bzw. in der Nähe des Hauses
- ÖPNV: Nur 5 Gehminuten zur nächsten Haltestelle (Bus & Bahn)
- Jobrad-Leasing
- Voll ausgestattete Küchen: Etagenweise Küchen für Pausen/Tee/Kaffee
- Exklusive Rabatte: Rabatte in über 1.500 Online-Shops – Shopping, Freizeitparks, Konzerte, Neuwagenkonditionen uvm.
Ihre Aufgaben
- Bearbeitung schriftlicher Eingaben/Anträge hinsichtlich der Gebührenveranlagung für den zugeordneten Veranlagungsbereich
- Eingabe der melderechtlichen Veränderungen aufgrund Ausdruck aus dem EWOIS sowie Eingabe der Gefäßveränderungen
- Abstimmung der Problemfälle mit der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein
- Pflege des Behälterverwaltungsprogramms
- Schriftliche und telefonische Beratung einschließlich Erläuterung der für den Einzelfall maßgeblichen satzungsrechtlichen und gebührenrelevanten Vorgaben hinsichtlich der zustehenden Entsorgungskapazitäten
- Einschreiten hinsichtlich der Durchsetzung der satzungsrechtlichen Vorgaben, soweit bei Haus- und/oder Gewerbegrundstücken die bereitgestellten Abfallgefäße nicht der satzungsmäßig zuzuordnenden Anzahl entspricht, z. B. Anordnung Gefäßabzug oder Veranlagung zusätzlicher Gebühren
- Bearbeitung von Widersprüchen gegen die Gebührenveranlagung (Prüfung der Abhilfemöglichkeiten § 72 VwGO, Fertigung der Verwaltungsvorlage an den KRA, Wahrnehmung der mündlichen Erörterungstermine vor dem KRA)
- Wahrnehmung von Ortsbesichtigungen im Rahmen der haushaltsmäßigen und gewerblichen Überprüfung einschl. der anschießenden Veranlagungsentscheidung unter Beachtung der satzungsrechtlichen Bestimmungen
- Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs für Grundstücke, die erstmals an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen sind
- Behälteranpassungen für das eigene Sachgebiet
- Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Ratenzahlung
- Fertigung von Niederschlagungsverfügungen
Das bringen Sie mit
- Beamter (m/w/d) mit der Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahn Verwaltung und Finanzen oder
- Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) oder Beschäftigte (m/w/d) mit erfolgreich absolvierter Erster Angestelltenprüfung oder
- Ausbildung in einem kaufmännischen oder ähnlichen Beruf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren (z.B. Kaufmann für Büromanagement, Notar- oder Rechtsanwaltsfachangestellte, Industriekauffrau, Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung, o.ä.)
- Flexibilität bei der Urlaubsgestaltung, da die Arbeitsbelastung in der Zeit nach dem Versand der Jahresgebührenbescheide (Februar bis März) höher ist und Urlaub in diesem Zeitraum nur bedingt genehmigt werden kann
- Gute Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit den gängigen Office Programmen
- Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den eigenen PKW für Außendiensttätigkeit gegen Fahrtkostenerstattung nach Reisekostenrecht einzusetzen
Wir erwarten
- Gute Organisationsfähigkeit, Eigeninitiative, Flexibilität und Belastbarkeit
- Die Bereitschaft, sich in Fachprogramme einzuarbeiten
- Eigenständiges Arbeiten, Entscheidungsfreude und Teamfähigkeit
- Gute Kommunikationsfähigkeit und Freude am Kundenkontakt
Verfahrenshinweise
Bei gleicher Eignung werden Frauen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz und schwerbehinderte Menschen nach § 2 SGB IX bevorzugt.
Bewerben Sie sich bis zum 10.06.2026 und werden Sie Teil der Kreisverwaltung Rhein-Lahn.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Wehler unter 02603/972-298 gerne zur Verfügung.