Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises ist eine unbefristete Teilzeitstelle zu besetzen als
Sachbearbeiter (m/w/d) der Elterngeldstelle - EG 9a / A8
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Entgelt / Besoldung: EG 9a TVöD VKA bzw. A 8 LBesG ~ 35.200 bis ~ 47.900 €/Jahr |
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Wochenarbeitszeit: 30 bzw. 29 Stunden |
Freuen Sie sich auf
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz: Unbefristeter Arbeitsvertrag mit verlässlichen Rahmenbedingungen
- Flexible Arbeitszeiten & Homeoffice
- Ein strukturiertes Onboarding: Detaillierter Einarbeitungsplan und direkte Teamintegration
- Gehaltsentwicklungen: Gehaltssteigerungen durch Erfahrungsstufenaufstieg im Rahmen des TVöD
- Tarifliche Jahressonderzahlungen und Leistungsprämien
- Vermögenswirksame Leistungen & zusätzliche Altersvorsorge gem. TVöD
- ÖPNV: Fünf Gehminuten zur nächsten Haltestelle (Bus & Bahn)
- E-Ladestationen und kostenfreie Parkplätze
- Hauseigene Kantine: Frühstück und Mittagessen mit wechselnden Menüs
- E-GYM Wellpass: Zugang zu Fitness- und Sporteinrichtungen
- Exklusive Rabatte: In über 800 Online-Shops – Shopping, Freizeitparks, Konzerte uvm.
- Jobrad-Leasing
- Gesundheitskurse
Ihre Aufgaben
- Umfassende Bearbeitung von Elterngeldanträgen wie beispielsweise Prüfung auf Vollständigkeit, Ermittlung des Einkommens und der Höhe des Elterngeldbetrages, Bescheiderteilung und Zahlbarmachung
- Beratung der Antragsteller/innen
Das bringen Sie mit
- Beamtin/Beamter mit der Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahn Verwaltung und Finanzen oder
- Ausbildung Verwaltungsfachangestellte oder vergleichbare Beschäftigte mit erfolgreich absolvierter erster Angestelltenprüfung
Wir erwarten
- Sicheres Auftreten, Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Belastbarkeit und Flexibilität
- Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- PC-Kenntnisse sowie gute Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit den gängigen Softwareprogrammen unseres Hauses (insbesondere Word, Excel)
- Die Bereitschaft, sich insbesondere Kenntnisse im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie in Fachprogrammen der Abteilung anzueignen
Verfahrenshinweise
Bei gleicher Eignung werden Frauen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz und schwerbehinderte Menschen nach § 2 SGB IX bevorzugt.
Bewerben Sie sich bis zum 20.10.2026 und werden Sie Teil der Kreisverwaltung Rhein-Lahn.
Bei Fragen stehen Ihnen Herr Blau unter 02603/972-592 und Herr Maus unter 02603/972-328 gerne zur Verfügung.