Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems ist eine befristete Vollzeitstelle zu besetzen als
Schulhausmeister (m/w/d) für den Einsatzbereich der kreiseigenen Schulen in Lahnstein - EG 6
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Entgelt / Besoldung: EG 6 TVöD VKA ~ 41.600 bis ~ 50.400 €/Jahr
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Wochenarbeitszeit: 39 Stunden |
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Starttermin: nächstmöglich |
Die Stelle ist zunächst für die Dauer von einem Jahr befristet. Eine unbefristete Übernahme bei Bewährung wird angestrebt.
Freuen Sie sich auf
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz: verlässliche Rahmenbedingungen
- Gehaltsentwicklungen: Gehaltssteigerungen durch Erfahrungsstufenaufstieg im Rahmen des TVöD
- Tarifliche Jahressonderzahlungen und Leistungsprämien
- Vermögenswirksame Leistungen & zusätzliche Altersvorsorge gem. TVöD
- E-GYM Wellpass: Zugang zu Fitness- und Sporteinrichtungen
- Exklusive Rabatte: In über 800 Online-Shops – Shopping, Freizeitparks, Konzerte uvm.
- Jobrad-Leasing
Ihre Aufgaben
- Vertretung von Hausmeistern in den Schulen des RLK (Bereich Lahnstein)
- Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten inkl. Dokumentation
- Überwachung der Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, usw.) Reinigungsarbeiten, Pflege der Außenanlagen
- Koordination und Überwachung von externen Dienstleistern
- Durchführung von Boten- und Kurierfahrten
- Organisation und Durchführung von Umzügen (z. B. in Schulen) inkl. Transport von Mobiliar
Das bringen Sie mit
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf (vorzugsweise Elektriker, Heizungsbauer, Anlagenmechaniker)
- Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
- Wohnortnähe (bis zu 20 km bzw. einer Fahrtzeit von bis zu 20 Minuten) zum Dienstort Lahnstein
- Bereitschaft, bei Bedarf Abend- und Wochenenddienste zu verrichten
- Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den privaten PKW gegen Fahrtkostenerstattung nach TVöD für dienstliche Zwecke einzusetzen
- Belastbarkeit für die Verrichtung körperlicher Arbeiten
Wir erwarten
- Sicheres Auftreten, Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Eigeninitiative
Verfahrenshinweise
Bei gleicher Eignung werden Frauen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz und schwerbehinderte Menschen nach § 2 SGB IX bevorzugt.
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Teilzeitbeschäftigung im Rahmen von Job-Sharing ist ebenfalls möglich, sofern der Arbeitsplatz ganztägig besetzt und die Tätigkeiten in enger Zusammenarbeit erledigt werden. Die Bestenauslese entscheidet, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Anforderungen entsprochen werden kann. Bitte teilen Sie Ihre Arbeitszeitwünsche in der Bewerbung mit.
Bewerben Sie sich bis zum 25.09.2026 und werden Sie Teil der Kreisverwaltung Rhein-Lahn.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Driesch unter 02603/972-273 gerne zur Verfügung.