Rhein-Lahn-Kreis
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 550 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.
Zu den vielfältigen Aufgaben gehört auch die Sicherstellung der Fleischbeschau bei Schlachtungen im Rahmen der Lebensmittelkontrollen.
Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, ist im Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines
zur Ergänzung des vorhandenen Teams, im Rahmen der Arbeit auf Abruf neu zu besetzen.
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Entgelt / Besoldung: 42,62 €/Std. |
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Wochenarbeitszeit: flexibel; 10 Stunden garantiert |
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Starttermin: nächstmöglich |
Sie sind approbierter Tierarzt und bereits im Besitz eines entsprechenden Weiterbildungsnachweises:
Es handelt sich um eine Tätigkeit als nicht vollbeschäftigte/r Mitarbeiter/in, wobei der Einsatz bedarfsabhängig an den Schlacht- und Untersuchungstagen als Vertretungskraft zum Teil zu wechselnden Zeiten erfolgt. Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung in der ambulanten Fleischbeschau und im kreisansässigem EU-Schlachthof. Die Vergütung richtet sich nach den geleisteten Arbeitsstunden (Stundenvergütung) gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
Sie sind approbierter Tierarzt und bewerben sich für eine entsprechende Ausbildung:
... dann können wir Sie zunächst für die Dauer der Ausbildung für rund fünf Wochen in Vollzeit anstellen - oder Sie absolvieren auch die Ausbildung im Rahmen einer dementsprechend längeren Teilzeitbeschäftigung, deren Umfang und Dauer individuell abgestimmt werden kann. Die Ausbildung dauert 200 Praxisstunden und wird im kreisansässigen EU-Schlachthof und in der amblanten Fleischbeschau unter Anleitung der leitenden Schlachthoftierärztin durchgeführt. Nach erfolgreicher Ausbildung ist eine Verwendung in der ambulanten Fleischbeschau und vertretungsweise an einem Schlachttag pro Woche im EU-Schlachthof vorgesehen.
Für die Zeit der Ausbildung erfolgt die Vergütung nach EG 8, Stufe 5 TVöD-VKA.
Die Anstellung erfolgt langfristig im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses zur Arbeit auf Abruf gem. § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBefrG) wobei der zeitliche Korridor für die Einsätze im Vorfeld abgestimmt ist. Dabei wird eine Mindesvergütung / Mindesteinsatzzeit von 10 Stunden/Woche vereinbart.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Wenn Sie die Kreisverwaltung Rhein-Lahn durch Ihre Mitarbeit unterstützen wollen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 15.10.2023.
Für Fragen steht Ihnen Herr Dr. Dietze unter der Telefonnummer: 02603/972-144 gerne zur Verfügung.