Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Teilzeitstelle zu besetzen als
Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (m/w/d)
im Fachdienst Eingliederungshilfe für junge Menschen mit seelischer Behinderung gemäß § 35a SGB VIII
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Entgelt / Besoldung: EG S12 TVöD SuE ~25.500 bis ~34.000 €/Jahr |
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Wochenarbeitszeit: 19,5 Stunden |
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Starttermin: nächstmöglich |
Freuen Sie sich auf
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz: Unbefristeter Arbeitsvertrag mit verlässlichen Rahmenbedingungen
- Flexible Arbeitszeiten & Homeoffice
- Ein strukturiertes Onboarding: Detaillierter Einarbeitungsplan und direkte Teamintegration
- Gehaltsentwicklungen: Gehaltssteigerungen durch Erfahrungsstufenaufstieg im Rahmen des TVöD
- Jahressonderzahlungen und Leistungsprämien
- Vermögenswirksame Leistungen & zusätzliche Altersvorsorge
- ÖPNV: Fünf Gehminuten zur nächsten Haltestelle (Bus & Bahn)
- Kostenfreie Parkplätze & E-Ladestation
- Hauseigene Kantine: Frühstück und Mittagessen mit wechselnden Menüs
- Exklusive Rabatte: In über 800 Online-Shops – Shopping, Freizeitparks, Konzerte uvm.
- Jobrad-Leasing
- Gesundheitskurse
Ihre Aufgaben
- Bedarfsprüfung für Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII auf Grund der medizinischen Voraussetzungen in Verbindung mit der Teilhabeeinschränkung für ambulante Frühförderung, Therapien, Integrationshilfen im Schulbereich, teilstationäre und vollstationäre Maßnahmen unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen und vorrangiger Leistungsträger
- Durchführung von Hausbesuchen, Hospitationen in Schulen oder sonstigen Institutionen
- Sozialpädagogische Diagnostik
- Teilhabeplanung, auch in Abstimmung mit dem Sozialfachdienst der Eingliederungshilfe im Bereich SGB IX und anderen Reha-Trägern
- Beratung
Das bringen Sie mit
- Abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit oder Pädagogik (Diplom, Bachelor oder Master)
Wir erwarten
- Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe oder in der Behindertenhilfe ist keine Bedingung, aber wünschenswert
- Sicheres Auftreten und Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit komplexen Klientensystemen und beteiligten Institutionen
- Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, im Bedarfsfall den eigenen PKW gegen Fahrtkostenerstattung nach Reisekostenrecht einzusetzen
Verfahrenshinweise
Bei gleicher Eignung werden Frauen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz und schwerbehinderte Menschen nach § 2 SGB IX bevorzugt.
Bewerben Sie sich bis zum 05.04.2026 und werden Sie Teil der Kreisverwaltung Rhein-Lahn.
Bei Fragen stehen Ihnen Frau Mies unter 02603/972-238 und Herr Maus unter 02603/972-328 gerne zur Verfügung.