Rhein-Lahn-Kreis
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 550 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.
Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises ist die unbefristete Vollzeitstelle der
nachzubesetzen.
Entgelt / Besoldung:
EG10 TVöD VKA bzw. A11 LBesG ~49.500,- bis 69.000,- €/a |
Wochenarbeitszeit:
39 bzw. 40 Stunden |
Starttermin: nächstmöglich |
Möchten Sie den nächsten Schritt in Ihrer Laufbahn vollziehen und eine Führungsposition übernehmen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Das Referat "Hilfe zur Pflege" innerhalb der Abteilung 4 "Soziales" spielt eine entscheidende Rolle in der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen. Unser engagiertes Team setzt sich dafür ein, ungedeckte Pflegekosten zu übernehmen, die durch Einkommen, Vermögen sowie gesetzliche und private Pflegeversicherungen nicht ausreichend abgedeckt werden können. Wir bieten Leistungen sowohl für die stationäre Unterbringung in Pflegeeinrichtungen und betreutem Wohnen als auch für die ambulante Pflege zu Hause.
Als Referatsleitung haben Sie die Möglichkeit, ein erfahrenes und kompetentes Team von derzeit sechs Mitarbeitenden zu führen. Nach Ihrer fachlichen Einarbeitung umfassen Ihre Hauptaufgaben die kontinuierliche Unterstützung Ihres Teams. Darüber hinaus klären Sie rechtliche Grundsatzfragen und vertreten die Interessen des Rhein-Lahn-Kreises in Pflegesatzverhandlungen.
Diese abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Führungsaufgabe bietet Ihnen eine hervorragende Gelegenheit, in die mittlere Führungsebene einzusteigen und Ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Wenn Sie bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und einen positiven Einfluss auf das Leben pflegebedürftiger Menschen auszuüben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Entsprechende Vorstellungen zur Aufteilung der Arbeitszeit bitte bei einer Bewerbung anzugeben.
Wenn Sie die Kreisverwaltung unterstützen möchten, bewerben sich bitte bis zum 15.11.2024.
Für Fragen stehen Ihnen Herr Marcus Müller unter der Telefonnummer: 02603/972 - 402 oder Herr Markus Dany unter der Telefonnummer: 02627/972-412 gerne zur Verfügung.