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Rhein-Lahn-Kreis - arbeiten auf der Insel

Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 550 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.

Das Kreishaus und damit Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz liegt auf einer grünen Insel in der Lahn. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird. 

Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems ist in der Abteilung 3, Sicherheit, Ordnung und Verkehr,  eine unbefristete Vollzeitstelle als

Sachbearbeiter (m/w/d) der Ordnungsbehörde

zu besetzen.

Entgelt / Besoldung:
EG 9b TVöD VKA bzw.
A 10 LBesG
~45.300,- bis ~63.700,- €/Jahr
Wochenarbeitszeit:
39 bzw. 40
Wochenstunden
Starttermin:
nächstmöglich

Besondere Vorteile der Stelle sind die guten Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Gestaltung des Arbeitsalltags, die abwechslungsreichen Aufgaben, gute und interessante Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Bürger*Innen, sowie Außendiensttätigkeiten und Homeoffice-Vereinbarkeit.

ANGEBOT

  • gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten und Homeoffice
  • Verbeamtung bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich
  • Übernahme von Beamten möglich
  • strukturierte Einarbeitung in einem freundlichen Team
  • ausreichend kostenfreie Parkplätze und gute Anbindung an den ÖPNV (Bus & Bahn)
  • hauseigene Kantine
  • Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • zusätzlich finanzierte Altersvorsorge
  • Jobrad-Leasing
  • Anrechnung von Dienstzeiten als Soldat oder Soldatin
  • Gesundheitskurse für Mitarbeiter*innen und vieles mehr...

AUFGABEN

  • Jagdrecht
    - Aufsicht über die Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften
    - Prüfung und Genehmigung oder Beanstandung von Jagdpachtverträgen
    - Überprüfung, Auswertung und ggf. Beanstandung von Abschussvereinbarungen und –zielsetzungen sowie der quartalsweise vorzulegenden Abschussmeldungen
    - Erlass und Überwachung der Einhaltung von Mindestabschussplänen
    - Erlass von Anordnungen zur Verringerung des Wildbestandes
    - Vor- und Nachbereitung von Jägerprüfungen
    - Einleitung von Bußgeld- und Strafverfahren
  • Schornsteinfegerrecht
    - Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und Kehrbezirke
    - Erlass von Zweitbescheiden auf Grund des Feuerstättenbescheides
    - Androhung und Durchsetzung von Ersatzvornahmen (Zwangskehrungen)
    - Einziehung rückständiger Schornsteinfeger-Gebühren
    - Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren
  • gelegentliche Bearbeitung diverser weiterer Rechtsgebiete (z.B. Prostituiertenschutzgesetz, Friedhofs- und Bestattungsrecht, Sammlungsrecht, Ordnungs- und Gewerberecht etc.)

    VORAUSSETZUNGEN

    • Beamtin/Beamter mit der Befähigung für das dritte Einstiegsamt (gehobener Dienst) oder
    • vergleichbare Beschäftigte mit der Berufsbezeichnung Verwaltungsfachwirt/in (zweite Angestelltenprüfung) oder
    • erfolgreicher Abschluss des 1. Staatsexamens mit dem akademischen Grad "Diplomjurist" bzw. "Magister juris" oder
    • eine vergleichbare juristische Qualifikation
    • Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den eigenen PKW für Außendiensttätigkeit gegen Fahrtkostenerstattung nach Reisekostenrecht einzusetzen

    ERWARTUNGEN

    • ein hohes Maß an Organisations- und Kommunikationstalent,
    • gutes strategisches Denkvermögen sowie die Fähigkeit, auch unter Termindruck zuverlässig zu arbeiten
    • Fähigkeit zur selbstständigen, eigenverantwortlichen, ziel- und lösungsorientierten Bearbeitung komplexer Themengebiete
    • ein freundliches und sicheres Auftreten in Verbindung mit Durchsetzungsfähigkeit, Team- und Kundenorientierung sowie Verhandlungsgeschick
    • gute örtliche Kenntnisse im Rhein-Lahn-Kreis

    Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

    Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Entsprechende Vorstellungen zur Aufteilung der Arbeitszeit geben Sie bitte in der Bewerbung an.

    Wenn Sie die Kreisverwaltung Rhein-Lahn durch Ihre Mitarbeit unterstützen wollen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 30.04.2024.

    Für Fragen steht Ihnen Herr Jannik Schladt unter der Telefonnummer: 02603/972-438 gerne zur Verfügung.


    UNSER ANGEBOT

    flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
    Bezahlung nach TVöD bzw. LBesG
    Vermögenswirksame Leistungen
    zusätzlich finanzierte Alters-vorsorge
    viele Teilzeitmodelle
    zwei Beförderungstermine für Beamte pro Jahr
    kostenfreie Parkplätze
    gute Anbindung an den ÖPNV (Bus & Bahn)
    Telearbeit
    Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
    krisensicherer Arbeitsplatz
    Gesundheitskurse für
    Mitarbeiter*innen
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