Rhein-Lahn-Kreis - Stellenangebot
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 550 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.
Zu den vielfältigen Aufgaben gehört auch die Verwaltung und Betreuung der Liegenschaften und Objekte des Rhein-Lahn-Kreises. Dazu zählen insbesondere die weiterführenden Schulen und die Verwaltungsgebäude.
Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem motivierten und engagierten Team für den Rhein-Lahn-Kreis.
Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises ist in der Abteilung Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement (ZGG) eine unbefristete Vollzeitstelle für einen
zu besetzen.
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Entgelt / Besoldung: abhängig von der Qualifikation bis EG 10 TVöD-VKA rd. 43.500,- bis 69.000,- €/a |
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Wochenarbeitszeit: 39 Wochenstunden |
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Starttermin: nächstmöglich |
Als Mitarbeiter:in innerhalb unseres Teams übernehmen Sie die Projektleitung für Umbau und Instandhaltungsmaßnahmen der kreiseigenen Immobilien wie. z.B. Schulen, Verwaltungsgebäude, etc.
Dazu führen Sie regelmäßig Servicegespräche mit den jeweiligen Dienststellen, dokumentieren die Bedarfsfeststellung und forcieren die notwendigen Maßnahmen durch Kostenschätzungen und die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen.
Darüber hinaus übernehmen Sie (je nach Komplexität) die Bearbeitung von Leistungsphasen selbst, wirken bei Vergabeverfahren noch VOB A und B sowie UVgO mit und steuern die Leistungserbringung von externen Architektur- und Ingenieurbüros. Neben den Terminen und Kosten behalten Sie zudem die
Bauherren-, Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten an den Dienststellen des Rhein-Lahn-Kreises im Blick.
Die Stelle wird abhängig von der Qualifikation nach TVöD-VKA eingruppiert. Entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten sind vorhanden
Dienstort ist das Haus Löwenstein am Lahnufer in der Wilhemsallee in Bad Ems.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Entsprechende Vorstellungen zur Aufteilung der Arbeitszeit geben Sie bitte in der Bewerbung an.
Wenn Sie die Kreisverwaltung Rhein-Lahn durch Ihre Mitarbeit unterstützen wollen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 02.02.2025
Für Fragen steht Ihnen Herr Marcel Driesch unter der Telefonnummer 02603/972-273 gerne zur Verfügung.