Arbeiten im Rhein-Lahn-Kreis
Ihre Karriere im öffentlichen Dienst
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises ist ein moderner Arbeitgeber mit rund 650 Mitarbeitenden in vielfältigen Aufgabenbereichen. Wir gestalten die Zukunft in einer der schönsten Regionen von Rheinland-Pfalz – von Lahnstein über Kaub bis Diez.
Ihr zukünftiger Arbeitsplatz befindet sich im Kreishaus in Bad Ems und bietet eine naturnahe Lage und eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch kurze Wege und eine kollegiale Kultur unterstützt wird.
Werden Sie Teil einer engagierten Verwaltung, die Sicherheit, Entwicklungsmöglichkeiten und sinnstiftende Aufgaben bietet.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der Abteilung 3, Referat 34 (Straßenverkehrsbehörde), eine Stelle als
zu besetzen.
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Entgelt / Besoldung: EG 9a TVöD-VKA bzw. A8 LBesG |
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Wochenarbeitszeit: 39 bzw. 40 Wochenstunden |
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Starttermin: nächstmöglich |
Die Tätigkeit ist verantwortungsvoll, vielseitig und interessant. Das zu erledigende Aufgabengebiet umfasst den Bereich der Straßenverkehrsbehörde.
Die vorgenannten Aufgaben werden überwiegend in vertrauensvoller und guter kollegialer Zusammenarbeit und Rücksprache mit Fachbereichen im eigenen Haus sowie dem Landesbetrieb Mobilität (LBM), den Straßenmeistereien, der Polizei und den Verbandsgemeindeverwaltungen wahrgenommen. Ebenfalls besteht in der überwiegenden Anzahl der Aufgaben Kontakt mit den Antragstellern sowie den betroffenen Bürgern (Anwohner, Bürgermeister etc.).
Besondere Vorteile der Stelle sind die guten Möglichkeiten zur sehr flexiblen und eigenverantwortlichen Gestaltung des Arbeitsalltags, die abwechslungsreichen Aufgaben, gute und interessante Zusammenarbeit mit anderen Stellen sowie Bürgern, teilweise Außendiensttätigkeiten zwecks Betrachtung der Verkehrsregelungen vor Ort und optimaler Homeoffice-Vereinbarkeit auf Grund eines modernen und digitalen Arbeitsumfeldes.
Bei gleicher Eignung werden Frauen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz und schwerbehinderte Menschen nach § 2 SGB IX bevorzugt.
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Teilzeitbeschäftigung im Rahmen von Job-Sharing ist ebenfalls möglich, sofern der Arbeitsplatz ganztägig besetzt und die Tätigkeiten in enger Zusammenarbeit erledigt werden. Die Bestenauslese entscheidet, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Anforderungen entsprochen werden kann. Bitte teilen Sie Ihre Arbeitszeitwünsche in der Bewerbung mit.