Rhein-Lahn-Kreis
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 550 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.
Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz befindet sich im Haus Löwenstein, einer Nebenstelle des Kreishauses direkt am Lahnufer gegenüber dem Kurpark. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.
Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, sind in der Abteilung 4 „Soziales“, Referat 42, im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen für die Durchführung der Gesamtplanung nach §§ 117 ff. des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch -SGB IX- und der Teilhabeplanung nach §§ 19 ff. SGB IX zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere unbefristete Vollzeitstellen als
zur Ergänzung des vorhandenen Teams zu besetzen.
Entgelt / Besoldung:
EG S12 TVöD SuE |
Wochenarbeitszeit:
39 Stunden |
Starttermin: nächstmöglich |
Der Sozialfachdienst (SFD) berät Menschen mit einer Beeinträchtigung und vermittelt im Rahmen der Gesamtplanung bedarfsbezogen Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX. Die Tätigkeit ist eigenständig und fachlich anspruchsvoll. Die Fälle werden im Team im Rahmen einer Kollegialen Fallberatung entschieden. Das Arbeitsklima ist kollegial und wertschätzend.
Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter sollte aufgeschlossen, engagiert, kontaktfreudig und in der Lage sein, den Aufgabenbereich mit Einfühlungsvermögen und Empathie wahrzunehmen. Darüber hinaus sind Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Eigeninitiative, interkulturelle Kompetenz und die Fähigkeit, selbständig und eigenverantwortlich zu arbeiten, Voraussetzung.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Die Stellen sind grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stellen durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Entsprechende Vorstellungen zur Aufteilung der Arbeitszeit sind bitte in der Bewerbung anzugeben.
Wenn Sie die Kreisverwaltung Rhein-Lahn durch Ihre Mitarbeit unterstützen wollen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 02.02.2025.
Für Fragen steht Ihnen Frau Reitberger unter der Telefonnummer: 02603/972-339 oder mail: sibylle.reitberger@rhein-lahn.rlp.de, gerne zur Verfügung.