Rhein-Lahn-Kreis - Arbeiten auf der Insel
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 650 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.
Das Kreishaus und damit Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz liegt auf einer grünen Insel in der Lahn. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.
Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle zu besetzen im Bereich
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Entgelt / Besoldung: S 15 TVöD-SuE zzgl. SuE-Zulage (derzeit 180,-€ mtl.) ca. 51.000 - 72.000 €/Jahr |
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Wochenarbeitszeit: 39 Stunden |
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Starttermin: nächstmöglich |
Die strategische Jugendhilfeplanung ist ein zentraler fach- und kommunalpolitischer Gestaltungsprozess, der die Grundlage dafür schafft, die Leistungen des Jugendamtes bedarfsorientiert, qualitativ hochwertig und nachhaltig zu gestalten. In dieser Rolle unterstützen Sie aktiv die Planung und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Programmen im Bereich der Jugendhilfe. Sie tragen dazu bei, dass inklusive Angebote entwickelt und die Bedürfnisse von jungen Menschen und Familien effektiv berücksichtigt werden. Dabei arbeiten Sie eng mit kommunalen Akteuren und fachlichen Partnern zusammen, um eine nachhaltige und zukunftsorientierte Jugendhilfe sicherzustellen.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Entsprechende Vorstellungen zur Aufteilung der Arbeitszeit geben Sie bitte in der Bewerbung an.
Wenn Sie die Kreisverwaltung Rhein-Lahn durch Ihre Mitarbeit unterstützen wollen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 18.01.2026.
Für Fragen steht Ihnen Frau Mies unter der Telefonnummer: 02603/972-238 gerne zur Verfügung.