Arbeiten im Rhein-Lahn-Kreis
Ihre Karriere im öffentlichen Dienst
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises ist ein moderner Arbeitgeber mit rund 650 Mitarbeitenden in vielfältigen Aufgabenbereichen. Wir gestalten die Zukunft in einer der schönsten Regionen von Rheinland-Pfalz – von Lahnstein über Kaub bis Diez.
Ihr zukünftiger Arbeitsplatz befindet sich im Haus Löwenstein in Bad Ems und bietet eine naturnahe Lage und eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch kurze Wege und eine kollegiale Kultur unterstützt wird.
Werden Sie Teil einer engagierten Verwaltung, die Sicherheit, Entwicklungsmöglichkeiten und sinnstiftende Aufgaben bietet.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind bei der Kreisverwaltung Rhein-Lahn in Bad Ems in der Abteilung 4, Soziales, unbefristete Stellen zu besetzen als
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Entgelt / Besoldung: EG 9b TVöD-VKA bzw. A10 LBesG ~ 48.000 bis ~ 68.000 €/Jahr |
| Wochenarbeitszeit: 39 bzw. 40 Stunden |
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Starttermin: nächstmöglich |
Sie möchten mit Ihrer Arbeit konkret etwas für Menschen bewirken – und dabei Ihr Organisationstalent und Ihr rechtliches Verständnis einsetzen? In der Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege gestalten Sie aktiv, dass Menschen in schwierigen Lebenssituationen die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht.
In dieser Position bearbeiten Sie Anträge der Hilfe zur Pflege im ambulanten und stationären Bereich eigenständig und verantwortungsvoll. Sie prüfen Ansprüche, treffen fundierte Entscheidungen und stehen im Austausch mit Antragstellenden, Angehörigen und Einrichtungen.
Dabei verbinden Sie rechtliche Sicherheit mit sozialem Gespür: Sie sorgen dafür, dass Hilfen passgenau ankommen und leisten einen direkten Beitrag zur Lebensqualität der Menschen. Sie arbeiten in einem engagierten Team, das sich fachlich austauscht und sich im Arbeitsalltag verlässlich unterstützt – in einer vielseitigen Tätigkeit mit Verantwortung und Gestaltungsspielraum.
Bei gleicher Eignung werden Frauen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz und schwerbehinderte Menschen nach § 2 SGB IX bevorzugt.
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Teilzeitbeschäftigung im Rahmen von Job-Sharing ist ebenfalls möglich, sofern der Arbeitsplatz ganztägig besetzt und die Tätigkeiten in enger Zusammenarbeit erledigt werden. Die Bestenauslese entscheidet, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Anforderungen entsprochen werden kann. Bitte teilen Sie Ihre Arbeitszeitwünsche in der Bewerbung mit.